Pflanzgarten

Koordinaten: ca. 50.5349000,8.4488000 oder 50°32’50.6“N 8°26’55.7“E
Link zur Karte von “Google Maps”: https://www.google.de/maps/place/50%C2%B032’05.6%22N+8%C2%B026’55.7%22E/@50.5353603,8.4397597,2456m/data=!3m1!1e3!4m4!3 m³!8 m²!3d50.5349!4d8.4488?entry=ttu

Der Steindorfer Pflanzgarten befand sich bis zum Beginn des 2. Weltkrieges am Waldrand zwischen den Bereichen Pfuhlweide, Mitfang und Molkeborn.
Über einen langen Zeitraum wurde vielerorts das Großvieh (Rinder, Schafe, Ziegen und auch Schweine) auf die Weide in die Wälder getrieben, da das freie Gelände intensiv als landwirtschaftliche Anbaufläche genutzt wurde.
Im 19. Jahrhundert (preußische Zeit) wurde auch in Steindorf die Beweidung des Gemeindewaldes untersagt.
Durch die Waldweiden und den damit verbunden Verbiss der jungen Baumtriebe und die Verdichtung des Bodens durch Viehtritt war neuer Baumwuchs fast völlig verhindert und der Wald nachhaltig geschädigt worden.

Da aber der Wald immer mehr an wirtschaftlicher Bedeutung gewann und auch die Bevölkerung Brennholz und Bauholz benötigte, war es die einzige Möglichkeit den Wald wieder gezielt aufzuforsten. Um dies so schnell und zeitnah wie möglich zu gewährleisten wurden Pflanzgärten angelegt.
Dort wurde Nadelholzsaatgut sowie Bucheckern und Eicheln zu kleinen Pflänzchen herangezogen, um später im Wald zur Aufforstung ausgesetzt zu werden. Um die kleinen Pflänzchen vor dem Verbiss von Wild zu schützen waren diese Gärten überwiegend mit Holzzäunen geschützt.

Die Pflanzgärten wurden überwiegend von Frauen der Gemeinde bearbeitet und gepflegt. Hier konnten sich auch Frauen, die aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation darauf angewiesen waren, ein geringes Zubrot bei der Gemeinde verdienen. Das Pflanzen der jungen Setzlinge wurde überwiegend in Hand- und Spanndienst* ausgeführt.

* Hand- und Spanndienste wurden bereits am Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt, um den Bürgern in den Gemeinden die Möglichkeit zu geben die Gemeindeabgaben nicht in bar, sondern in Form körperlicher Arbeit zu bezahlen. Rechtliche Grundlage war das preußische Kommunalabgabengesetz von 1893. Bestimmte gemeindliche Aufgaben wie z. Bsp. der Bau und die Unterhaltung von Wegen und Abwassergräben konnten auf diese Weise auch für Gemeinde günstig erfolgen. Mit Handdienst ist der körperliche Einsatz mit Hacke, Schaufel und anderen Werkzeugen gemeint.
Mit Spanndienst war der Einsatz von Fuhrwerken gemeint, vor die Kühe/Ochsen oder Pferde gespannt wurden. Die rechtliche Möglichkeit der Verpflichtung von Gemeindemitgliedern ist heute noch gegeben.